Fußboden- und Parkettleger
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Die spät berufenen Ausbilder

bodenlegerMit dem Aufkommen großflächiger Bodenbeläge im 20. Jahrhundert entstand die Nachfrage nach Arbeitskräften, die die neuen Materialien verlegen konnten. Der Beruf des Fußbodenlegers wurde erst 1965 als handwerksähnliches Gewerbe in die Anlage B der Handwerksordnung aufgenommen, ohne dass er aber als Ausbildungsberuf anerkannt wurde.

Im Jahre 1982 gelang es, beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft eine Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Bodenleger” durchzusetzen. Im Zuge einer Neuordnung der Berufsausbildung im Parkettlegerhandwerk, das traditionell mit dem Bodenlegergewerbe eng zusammenarbeitet, konnte im Jahre 2002 der Bodenleger als Ausbildungsberuf geschaffen werden.

Seitdem ist es möglich, in Bodenlegerbetrieben oder im Bodenbelagshandel eine Ausbildung als Bodenleger zu machen. Voraussetzung für die Ausbildung von Bodenlegern ist zum einen, dass der Betrieb fachlich geeignet ist, eine Bodenlegerausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans durchzuführen. Über die fachliche Eignung entscheidet die zuständige Stelle, also die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, je nachdem, wo der Ausbildungsbetrieb Mitglied ist. Zum anderen muss im Betrieb ein Ausbilder vorhanden sein, der seine Qualifizierung zur Ausbildung mit einer Ausbildereignungsprüfung nachweisen kann.

Bodenbelagsarbeiten gehören auch zum Berufsbild der Vollhandwerke Estrichleger, Maler, Parkettleger und Raumausstatter. Dementsprechend können diese Vollhandwerke nicht nur in ihrem Handwerk, sondern auch im Bodenlegergewerbe ausbilden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

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