Drucker
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In Deutschland bezeichnet der Begriff Drucker auch den anerkannten Ausbildungsberuf in der gleichnamigen Berufsgruppe. Die Ausbildung in diesem Beruf wurde durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Drucker/zur Druckerin (Drucker-Ausbildungs-VO – DruckAusbV) vom 2. Mai 2000 inhaltlich neu geordnet. Der Ausbildungsberuf wurde in den Jahren 2010 und 2011 nochmals modernisiert und wurde am 1. August 2011 durch den „Medientechnologe Druck“ ersetzt.

Die Ausbildung dauert 36 Monate und erfolgt im dualen Ausbildungssystem. Der Beruf kann in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handwerk ausgebildet werden. Im dritten Ausbildungsjahr spezialisiert man sich auf eine der folgenden vier Fachrichtungen:

  • Flachdruck = Offsetdruck
  • Hochdruck
  • Tiefdruck
  • Digitaldruck

Für das Siebdruckverfahren gibt es eine eigenständige Ausbildung zum anerkannten Ausbildungsberuf des Siebdruckers. Dem Drucker wird am Ende seiner Ausbildung im Handwerk ein Gesellenbrief, in der Industrie ein Facharbeiterbrief verliehen. Durch ein System von Wahl-Qualifikationseinheiten bestehen weitere Differenzierungsmöglichkeiten in der Berufswahl und -ausübung.

Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum Industriemeister Fachrichtung Printmedien abzulegen.

Des Weiteren kann man eine zweijährige Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker, Fachrichtung Druck- und Medientechnik machen. Ingenieurswissenschaftliche Studiengänge bestehen an den Fachhochschulen München und Stuttgart sowie an der Universität Wuppertal.

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