Wie die Farbe in die Wohnung kommt
Das Wort „Maler“ leitet sich aus lateinisch: macula „Fleck, Makel“ ab, steht in Verwandtschaft zu mittelhochdeutsch mal „Fleck“ und gotisch mela „Schrift“. Malen bedeutete demnach ursprünglich so viel wie „schreiben“ oder „flecken“ (Flecken machen).
Früher wurde der Maler auch als Tüncher bezeichnet. Das geht auf eine Überschneidung unterschiedlicher Handwerke zurück. Mitte des 19. Jahrhunderts ist Tünch die Bezeichnung für eine Feinputzschicht (Gipsputz, Kalkputz), die der Tüncher auf Decken- und Wandflächen aufträgt.
Das Berufsbild Maler und Lackierer ist in drei Fachrichtungen unterteilt:
- Gestaltung und Instandhaltung (Maler und Tapezierer)
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege
- Bauten- und Korrosionsschutz
- Die drei Fachrichtungen haben nach der Ausbildungsordnung in den ersten beiden Jahren die gleichen Ausbildungsinhalte. Eine Differenzierung findet im 3. Ausbildungsjahr statt.
Früher waren mindestens drei, maximal fünf Jahre Praxiserfahrung als Geselle erforderlich, um sich zur Meisterprüfung für das Maler- und Lackiererhandwerk anzumelden. Heute ist es nach neuer Prüfungsordnung im Maler- und Lackiererhandwerk möglich, die Meisterprüfung direkt nach Abschluss der Gesellenprüfung abzulegen.
Der Besuch einer vorbereitenden Schule ist keine Pflicht, wird aber empfohlen, da die Prüfung die vier Bereiche Ausbildereignung Berufspädagogik, Betriebswirtschaft (Fachkaufmann), Fachpraxis und Fachtheorie umfasst. Lediglich die beiden letzteren werden auch während der Ausbildung zum Gesellen, meist jedoch nicht in der für die Meisterprüfung benötigten Tiefe unterrichtet.